Welchen Stromzähler für ein Balkonkraftwerk?

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Woran erkennt ihr, dass euer Stromzähler für euer Balkonkraftwerk geeignet ist?

Grundsätzlich ist es so, dass bei einer Anmeldung eures Balkonkraftwerkes eigentlich euer Stromversorger dafür sorgt, dass ihr den richtigen Zähler bekommt. Im schlimmsten Fall kann es nämlich sein, dass euer Zählermodell euren Solarertrag als Verbrauch rechnet. Eventuell ist euer Zähler aber auch schon geeignet.

Zur Zeit gibt es zwei Grundmodelle. Entweder habt ihr noch die alte Version. Ein meist schwarzer Kasten mit einer Drehscheibe. Dort wird der Stromverbrauch elektromechanisch gemessen. Oder bei euch ist ein digitaler Zähler installiert, oftmals grau/weiß mit digitaler Zahlenanzeige. Dieser Typ wird noch weiter unterschieden, so gibt es Modelle, bei denen man dank einer Fotodiode und mittels einer Taschenlampe weitere Informationen abrufen kann. Dazu aber mehr in einem späteren Artikel.

Aber Egal welches Grundmodell ihr habt, wichtig sind die Symbole auf dem Gerät:
Drehstromzähler
Für Balkonkraftwerknutzer nicht relevant, da alle Phasen saldiert werden.
Wechselstromzähler
Hier gilt das gleich wie beim Drehstromzähler
Zähler mit Rücklaufsperre
Diese Modell wird keine Erträge speichern und abrechenbar machen.
Bei kleinen Balkonkraftwerken ist es nur dann von Bedeutung,
wenn der Ertrag über die Mindeslast hinaus geht.
Dann sollte beim Versorger ein neuer Zähler beantragt werden.
Always Positive
ACHTUNG. Trägt euer Modell dieses Symbol, so werden erträge wie Verbräuche berechnet.
Ihr zahlt also quasi für den von euch produzierten Strom so,
als hätttet ihr ihn aus dem Netz entnommen.
Hier müsste dann unbedingt der Zähler gewechselt werden!
Zweirichtungszähler
Das optimale Erfassungsgerät für die Nutzer von Balkonkraftwerken. Hier werden Erträge und Verbräuche separat erfasst und sollten entsprechend verrechnet werden.
kein Symbol
(Titelbild links)
vermutlich Zweirichtungszähler
ABER: Hier solltet ihr unbedingt euren Versorger kontaktieren um keine unangenehme Überraschung zu erleben!

Beachtet aber, dass ihr euch vor einem Zählerwechselauftrag darüber informiert, welche Kosten einmalig und jährlich anfallen. Seid ihr Mieter, so kann nur die Hausverwaltung/der Vermieter einen solchen Auftrag erteilen. Das setzt natürlich voraus, dass ihr eine Genehmigung zur Inbetriebnahme eines BKWs zuvor bei eurem Vermieter eingeholt habt.

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