Das Verwirrspiel um die zukünftig zulässigen Leistungen von Balkonkraftwerken.
Aus und vorbei? Von „Begraben“ ist die Rede, Totenschädel sind zu sehen. Etwas reißerisch, aber auch nicht unberechtigt, wenn es wirklich so kommt, wie im YouTube Video von Andreas Schmitz gemutmaßt.
Man muss aber auch aufpassen, dass man das Ganze nicht durcheinander haut und unbegründet Panik schiebt. Der Youtuber hat, laut eigener Aussage, Insider-Informationen bekommen, die darauf hindeuten, dass sich ein paar technische Grenzen ändern bzw. konkretisiert werden. Er sagt aber auch selbst, dass man nun keine Angst haben muss, dass die Solarpolizei vorbeikommt und die Anlage stilllegt oder gar eine Anzeige fertigt.
Ich versuche jetzt hier mal in ein paar kurzen Anstrichen das wiederzugeben, was man ihm zugespielt haben soll:
1.) Mit dem Solarpaket I wird die Bundesregierung die maximal mögliche Einspeiseleistung eines Balkonkraftwerkes von 600 auf 800 Watt erhöhen. Die Hersteller empfehlen dafür Solarpanele, die etwas höhere Leistung in der Spitze bringen können, da nur selten die optimalen Bedingungen und damit Leistung der Panele erreicht werden.
2.) Es gab und gibt keine gesetzliche Obergrenze bei der Modulleistung.
ABER:
3.) Der VDE empfiehlt in der Produktnorm VDE 0126-95 eine maximale Obergrenze von 800W + 20%, was dann 960 Watt Peak ergibt. Der VDE hält diese Obergrenze für technisch unbedenklich, selbst bei einem Zusammentreffen aller möglichen negativen Ereignisse/Zustände. Sicherheit natürlich inklusive.
Diese Empfehlung ist zunächst nicht bindend, aber man kann sich vorstellen, das zukünftig Sachverständige dies zur Grundlage nehmen, um den Verursacher eines Versicherungsschadens zu ermitteln.
Mit anderen Worten: Module mit einer maximalen Leistung von mehr als 960 Watt sind gesetzlich erlaubt, aber im Schadensfall könnte es sein, dass eine Versicherungsleistung abgelehnt wird oder dass man gar als Verursacher strafrechtlich belangt wird.
4.) Das zweite große Thema im Video ist die Tatsache, dass sich große Vermietervereinigungen immer noch sträuben, eine allgemeine Zulassung von BKW an Mietgebäuden als Mieterrecht anzusehen. Hier wird teilweise noch immer ein Veto-Recht eingefordert oder aber die Installation und Prüfung von Elektroexperten verlangt, deren Kosten ein Balkonkraftwerk unrentabel machen.
Aber nicht vergessen: Nichts von alledem ist schon spruchreif. Hier sind noch etliche Beratungen im Gange.