Hallo liebes Forum,
leider läßt sich die Anker 3 Pro nicht mit der ganz aktuellen Norm 4105 als kleine PV Anlage mit endlich 8 Kollektoren über das VDE Formblatt F1.2 anmelden da sie zertifiziert 1200 Wall Leistung einspeisen könnte - eine Softwareeinstellung wie derzeit gegeben ist nicht legal. Ist für Deutschland etwas in Planung?
Sonniger Gruß
Argonrockt
Hallo Argonrockt!
Geplant ist offiziell (noch) nichts. Was Du machen kannst, wende Dich an den Support (support@ankersolix.com) und frag dort nach. Wenn es sein muss gerne auch ein wenig energischer. 😉
Liebe Grüße David! 🙂
----------------------------
David | Team Anker.Blog
Done 😉
...Die Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro (A17C5) ist in Deutschland standardmäßig auf eine Netzleistung von 800 W begrenzt, kann jedoch über die Anker-App auf 1200 W erhöht werden, sofern dies den lokalen Vorschriften entspricht. Leider ist eine feste Softwarebegrenzung auf 800 W derzeit nicht implementiert, was bedeutet, dass die Nutzung im vereinfachten Anmeldeverfahren VDE F1.2 mit mehr als 2000 W PV-Leistung nicht möglich ist.
Wir verstehen, dass dies für Kunden, die eine größere PV-Anlage betreiben möchten, frustrierend sein kann. Ihr Anliegen bezüglich einer Zertifizierung mit einer zwingenden Softwarebegrenzung auf 800 W wurde zur Kenntnis genommen. Wir schätzen Ihr Feedback sehr, da es uns hilft, unsere Produkte und Dienstleistungen weiter zu verbessern...
Das beraubt natürlich aller (bei den Vertrieblern) beworbenen Möglichkeiten - bleibt dann wohl nur der teure Gang als Mini PV Anlage mit super 1200 Watt Einspeisung zu betreiben...
@argonrockt Wieso teure Gang als Mini PV Anlage? Du kannst doch in der App einfach auf 1200watt umstellen oder sehe ich das falsch?
Warum wirst Du "aller Möglichkeiten beraubt", wenn Du die Anlage nicht ohne PV-Anmeldung auf 1200W betreiben darfst? Das ist eine Differenz von 400W und entspricht dem zugelassenen Einspeisewert für die vereinfachte Anmeldung.
Es gibt 2 Varianten der SB3:
- Variante 1 ist auf 1200W einstellbar
- Variante 2 ist bei 800W verriegelt
Ein Betreiben der Anlage auf 1200W ohne konforme Anmeldung als PV über einen eingetragenen Elektriker führt zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Schadenfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Liebe Grüße David! 🙂
----------------------------
David | Team Anker.Blog
1.) Die Anker Solix 3 Pro ist für 8 Kollektoren mit 3600 PV /4000 ausgelegt, mit der Neuregelung und dem 1.2 Antrag könnte man ab 3/26 seine "Balkonanlage" legal mit 800 Watt Einspeisung und der maximalen PV Leistung und zusätzlicher Speicherleistung selber legal ohne Elektrikerabnahme über eine Wielandeinspeisung betreiben. Dies ist aber nicht zulässig weil bei der Anker Anlage eine Software Option auf 1200 Watt besteht, der Gesetzgeber allerdings eine "Typenschild und bauartbedingte" Regelung vorsieht.
2.) Die Softwareseitige Drosselung auf 800 Watt ist nur für 2 KW PV Anlagen legal. Würde Anker für Deutschland eine Zertifizierung auf 800 Watt mit entsprechender Software anbieten könnte man "oben 1.)"
...damit meine ich die "Möglichkeit Beraubung" der Ausnutzung der eigentlichen legalen Leistungsmöglichkeit. - ES GEHT MIR NICHT UM EINE ILLEGALE 1200 WATT EINSPEISUNG.
Jetzt finde einmal zu bezahlbaren Konditionen einen Solarteur für das "Inbetriebnahmeprotokoll" für eine "Serienmäßige erweiterte Balkonanlage" die mit an eine Unterverteilung angeklemmt wird und dann legal 1200 einspeisen darf!
Da meine Dachflächen von Anbeginn Solarthermie haben, bin ich bei PV leider gezwungen auf das Garagendach auszuweichen - hier sind passend genau 4KW PV. Eine Inselanlage mit 2KW PV im Garten für Pool und Co. könnte dann natürlich neben der "Mini PV-Anlage" zusätzlich als 2KW Balkonanlage legal auch über eine Wieland ans Netz gehen.
Da ich komplett nur Anker Zeug habe, macht es auch keinen Sinn ein legales 800Watt Wechselrichterspeicher System mit 4KW PV neu anzuschaffen.
Jm2c
Hallo Argonrockt!
Es gibt eine SB3, die bei 800W verriegelt ist und ein passendes ZEREZ-Zertifikat dazu hat. Diese Software-Verriegelung ist so zulässig, da sie verhindert, dass der Betreiber die Anlage allein wieder auf 1200W hochstellen kann. Passend dazu ist das korrekte Typenschild an dieser SB3.
Ich kann das Problem nicht ganz nachvollziehen.
Liebe Grüße David! 🙂
----------------------------
David | Team Anker.Blog
Hallo David,
das gilt für A17C53Z1 ohne Zusatz und betrifft die ersten Einheiten (800), bei den neuen 3 Pro handelt es sich um A17C53Z1-20 (1200)
Ich habe so Eine ,auf dem Typenschild steht 800 W. Aber ich kann auch in der App auf 1200 Watt stellen.Hallo David,
das gilt für A17C53Z1 ohne Zusatz und betrifft die ersten Einheiten (800), bei den neuen 3 Pro handelt es sich um A17C53Z1-20 (1200)
Hallo Argonrockt!
Du kannst bei autorisierten Händlern (Yuma, kleines Kraftwerk, Solago, etc...) gezielt nach der Variante fragen, diese ist immer noch verfügbar.
Hallo Syncmaster!
Ja, auch das ist mir geläufig. Anker meint dazu, das wäre so schon okay und ist vollkommen in Ordnung. Sehe ich persönlich etwas kritisch, aber ist nicht mein Problem, darüber zu entscheiden. 😉
Liebe Grüße David! 🙂
----------------------------
David | Team Anker.Blog
...dann hast du auch eine 800 Zertifizierung - das passt ! Zertifizierung + Typenschild = VDE 1.2
...für das Geld "eine weitere 3 Pro zu kaufen" ? Da kann ich dann wohl doch das Geld für einen Elektriker in die Hand nehmen - dann kann ich sogar on Top meine Inselanlage für den Pool einspeisen lassen und 1200+800 machen.
Hallo Argonrockt!
Ich sage nicht, dass Du das machen sollst, es geht darum, dass es möglich ist, gezielt diese Variante zu kaufen. Vielleicht haben wir ein wenig aneinander vorbei geschrieben. 😉
Liebe Grüße David! 🙂
----------------------------
David | Team Anker.Blog
...dann hast du auch eine 800 Zertifizierung - das passt ! Zertifizierung + Typenschild = VDE 1.2
Meine ist ja nun schon seit Mitte 2025 im MaStR angemeldet , mit Modulen 1700 Wp.
Der Speicher wurde Vom Netzbetreiber als " geprüft" gesetzt.
Dann denke ich mal das ist Bestandsschutz.
Moin syncmaster!
Ich will keine Illusionen zerstören. Aber so etwas wie einen Bestandsschutz gibt es nicht. Es gilt: "...wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung und Inbetriebnahme den aktuell gültigen technischen Vorschriften entsprochen hat...".
Ich kenne selbst genug Anlagen, bei denen das der Fall war. Allerdings waren die auch so alt, dass dort angeraten wurde, auch ohne etwas zu ändern, die Anlage komplett zu erneuern. Da kommen halt viele Faktoren zusammen.
Dieser "Bestandsschutz" für Kleinstspeicher ist ein Trugschluss. Stand jetzt ist es so, dass der Netzbetreiber zu jeder Zeit die Möglichkeit hat, den Speicher wieder auf ungeprüft zu setzen und eine Nachprüfung oder erneute Prüfung zu verlangen.
Dies kann durch gesetzliche Veränderungen oder auch "Verdachtsmomente", dass etwas nicht stimmt ausgelöst werden. Vorgekommen ist das ebenfalls schon bei Unstimmigkeiten in den Unterlagen.
Allerdings musst Du jetzt auch keine Panik haben. In kaum einem Fall hat ein Netzbetreiber die Zeit oder Lust so etwas zu machen. Das Geld dafür haben Sie schon dreimal nicht. 😉
Der Supergau wäre natürlich, wenn man dem Hersteller ein Fehlverhalten nachweisen könnte. Dann könnten, im schlimmsten Fall, alle betroffenen Geräte Ihr Betriebserlaubnis, binnen weniger Stunden/Tage verlieren. Aber das wäre dann auch bundesweit einheitlich und hätte mit den Netzbetreibern nichts zu tun.
Liebe Grüße David! 🙂
----------------------------
David | Team Anker.Blog