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FAQ Neue Produktnorm für Steckersolargeräte tritt in Kraft

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David Pochstein
(@david)
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Hier mal ein richtig guter und interessanter Artikel zum Thema

" Neue Produktnorm für Steckersolargeräte tritt in Kraft "

Dieser wurde uns freundlicher Weise vom geschätzten Matthias Siegel aus der
Anker SOLIX | Offizielle Support Community | Deutschland
zur Verfügung gestellt.

Neue Produktnorm für Steckersolargeräte tritt in Kraft

Hallo Leute,
heute tritt nach einer wirklich sehr langen Bearbeitungszeit (ca. 8 Jahre) die neue DIN VDE V 0126-95 in Kraft. Wie ihr sicher in den letzten Wochen schon gemerkt habt, gibt es ziemlichen Gesprächsstoff um das Thema, welches ich hier in einem Versuch der Vereinfachung nochmals aufgreifen möchte. Dabei möchte ich so allgemein wie möglich bleiben, um es für möglichst viele Mitglieder verständlich zu halten. Natürlich ist das ganze Thema wie so oft viel umfangreicher zu sehen. 

 

  1. Wofür gilt die neue Norm:

Die neue DIN VDE V 0126-95 regelt den Betrieb von Steckersolargeräten bzw. steckerfertigen Solaranlagen. Damit ist sie die weltweit erste Norm, die technische Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren festlegt, um auch el. Laien den Anschluss und die Inbetriebnahme dieser Anlagen zu ermöglichen. Für alle Produkte, die nach dieser Norm zertifiziert wurden, ist nun auch unter bestimmten Voraussetzungen der allen bekannte Schutzkontaktstecker nutzbar geworden.

Eine Steckersolaranlage ist gem. EEG §3(43) „[...] ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht [...]".

Damit wird also direkt der Verbund aus Wechselrichter und Modul gemeint. Energiespeicher; auch Kombinationen aus Wechselrichter und Energiespeicher, wie die Solarbänke, zählen nicht mit dazu.  Diese müssen dementsprechend weiterhin im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ( https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ ) und beim jeweils zuständigen Verteilnetzbetreiber gemeldet werden. Dieser hat inzwischen oft Formulare für die Anmeldung von Kleinspeichern vorgesehen. Leider wird das je nach Netzbetreiber immer etwas anders geregelt, weshalb vorzeitige Gespräche hilfreich sind.

 

  • Was gilt nun für steckerfertige Solaranlagen?

Hat man ein solches BKW erworben - welches aber auch für die neue Norm zertifiziert sein muss - ist bis zu einer maximalen Modulleistung von 960 Wp (nach Norm 800 W+20% Leitungsreserve) und einer maximalen Ausgabeleistung des Wechselrichters von 800 VA die Nutzung und Inbetriebsetzung über den herkömmlichen Schuko-Stecker erlaubt. Lediglich eine vereinfachte Anmeldung über das MaStR muss vollzogen werden.
Eurer Netzbetreiber wird über die Meldung informiert und wird ggf. eure Messeinrichtung austauschen, sollte noch kein Zweirichtungszähler installiert sein. 

Will man über diese Modulleistungen hinaus das BKW nutzen, ist dafür eine Energiesteckdose (z.B. Wieland) oder ein Festanschluss notwendig. Diese Installation benötigt jedoch einen Elektriker. Die Anmeldeart bleibt jedoch bis zur obigen Ausgangsleistung nach wie vor vereinfacht möglich. Erst beim Überschreiten der für Steckersolargeräte festgelegten Regelungen im EEG §8 (5a) von insgesamt 2 kWp/800 VA ist die Anlage zusätzlich zum MaStR über einen beim Netzbetreiber eingetragenen Installateursbetrieb abzunehmen und anzumelden. Die Kosten sind dabei immer regional unterschiedlich und vom Alter der Elektroanlage und Umfang der Arbeiten abhängig.

  • Was gilt bei Anlagen ohne die neue Zertifizierung und für den Bestand?


Alle Anlagen, die nicht nach der neuen Norm zertifiziert wurden, sind nach den bisherigen Regelungen, insbesondere den technischen Anschlussbedingungen (TAB) eures Netzbetreibers und den VDE-Normen anzuschließen. Da der Schuko-Stecker norminell in keiner der bisherigen Regelungen gestattet wird, ist lediglich ein Anschluss per Energiesteckdose oder Festanschluss möglich. Die Art der Anmeldung bleibt allerdings -wie oben beschrieben- gleich.  Auf Bestandsanlagen wird daher auch kein Bezug genommen. Es bleibt also, wie es ist. 

 

  • Warum werden die Anlagen (auch Solarbänke) mit Schuko-Stecker verkauft?

Die Anlagen werden nicht nur in Deutschland so verkauft. Es gibt mehrere Länder, die ebenfalls den Schuko-Stecker (Besser Schuko-F-Stecker) verwenden. Das sind neben Österreich beispielsweise auch die Niederlande. Aber auch in anderen Ländern mit etwas abgewandelten Steckdosenformen, sind diese Stecker kompatibel.

Diese Länder haben natürlich auch wieder abweichende Regelungen in Bezug auf die kleinen PV-Anlagen. Deswegen kann hier auch nicht komplett die Schuld bei den Herstellern gesucht werden. Überall wird auf die gültigen Regeln im jeweiligen Land verwiesen. Am Ende trägt die Verantwortung der Betreiber der Anlage. Dieser ist für den regelkonformen und sicheren Betrieb seiner Elektroanlage, insbesondere den PV-Anlagen, verantwortlich. Das betrifft auch die Einhaltung der Herstellervorgaben, die oft auch selbst z.B. einen RCD für die genutzten Anschlüsse fordern. 

 

  • Konsequenzen bei Verwendung des Schuko-Steckers

Oft wurde ich in letzter Zeit gefragt, was denn genau für Konsequenzen drohen, wenn man trotzdem den Schuko-Stecker verwendet, obwohl dieser nur in den genannten Fällen erlaubt ist. Klar zu sagen ist hier, dass jeder, der die Anmeldung über die Bundesnetzagentur vollzieht, die Bestimmungen, insbesondere der DIN VDE AR-N 4105 akzeptieren muss. Dazu kommen die TAB eures Verteilnetzbetreibers, denen ihr bei Anschlussannahme ebenfalls zustimmen müsst.  Nichtangabe oder Falschangabe bei der Bundesnetzagentur sind Gesetzesbrüche, die mit hohen Strafen einher gehen können. Dazu kommen weiterhin Strafen des Netzbetreibers aufgrund der nicht TAB-konformen Nutzung seines Anschlusses. 

Auch wenn die DIN VDE Normen selbst keine Gesetze sind, bekommen sie durch die Benennung innerhalb dieser einen gesetzesähnlichen Charakter verliehen. Sie regeln schlussendlich die Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen im Schadensfall an denen sich jede Versicherung und Gutachter orientieren werden.  Kontrollen in diesem Bereich sind unwahrscheinlich. Aber sobald ein Schaden auftritt, wird sich der Anlagenbetreiber entsprechend verantworten müssen. 

 

  • Für wen ist die neue Norm nun sinnvoll?

Endlich gibt es Klarheit über die Nutzung von Steckersolaranlagen. Das wird mit Sicherheit vielen Mietern helfen können, auch an der Energiewende teilzunehmen. Durch die Normierung werden Sicherheitsbedenken ausgeräumt und man hat zumindest eine schriftliche Grundlage zum Argumentieren mit Vermietern. Auch in Bezug auf den Schuko-Stecker ist es etwas Sinnvolles, da die Gegebenheiten klar definiert sind, wann dieser auch genutzt werden kann. Für Kleinspeicher wird außerdem an einer separaten Norm gearbeitet, die bei Erscheinen hoffentlich auch Klarheit über die WR/Speicher-Kombinationen geben wird. Hersteller werden auch ihre Anlagen entsprechend der neuen Norm zertifizieren können und passende Bundles als BKW verkaufen. 

 

  • Schlusswort

Ich werde euch im Anhang eine kleine Übersicht anfügen, bei der ihr die für euch jeweils gültigen Vorgaben entnehmen könnt.  Wie gesagt, ist das Thema sehr umfangreich und in allen Punkten schwer zu erklären.

Als Funfact am Rande sei vielleicht auch noch auf die Abweichung der neuen Steckersolarnorm im Vergleich zum Normenvorschlag der IEC hingewiesen, die die Nutzung von Haushaltssteckern grundsätzlich untersagt. Bei uns in Deutschland wurde der Schuko-Stecker als nationale Ausnahme zugelassen.

Ich hoffe, dass ein kleiner Einblick gegeben und zumindest einige Unklarheiten beseitigt werden konnten. 

Noch etwas:
Niemand hier soll sich für die Nutzung des Schuko-Steckers auch in Bezug auf die Solaranlagen angegriffen oder bevormundet fühlen. Es ist aber im Sinne der Nutzung nur richtig, dass auch jeder entsprechend darüber informiert wird.  Bitte bleibt daher in Kommentaren höflich, sachlich und beachtet bitte, dass diese Norm eben nur für die steckerfertigen PV-Anlagen gedacht ist. Nachfragen bezüglich Solarbänke, auch in Form vom Multisystem sind daher schwierig.

Für weitere Informationen bezüglich der Anmeldung von PV-Anlagen, dürft ihr gerne meinen noch immer aktuellen Guide nutzen:

Bei Fragen könnt ihr euch wie immer gerne melden. Wobei ein großer Teil davon mit dem Beitrag sicher schon geklärt sein dürften.

 

Quellen:

DIN VDE Normen (Diverse)
Marktstammdatenregister

Gemini (Bilderstellung)

(Angaben beziehen sich auf den Stand zum 01.12.2025)

Produktnorm BKW
BKW

 

BKW

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David | Team Anker.Blog


   
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