Hier mal ein richtig guter und interessanter Artikel zum Thema
"Anmeldung und Registrierung von Balkon- und PV-Anlagen"
Dieser wurde uns freundlicher Weise vom geschätzten Matthias Siegel aus der
Anker SOLIX | Offizielle Support Community | Deutschland
zur Verfügung gestellt.
Anmeldung von Solaranlagen
Hallo Leute,
In letzter Zeit kamen wieder viele neue Fragen in unserer Gruppe bezüglich der korrekten und verpflichtenden Anmeldung eines BKW oder einer (Klein)-PV-Anlage.
Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, gerade den Neulingen unter euch, auch hier einen groben Überblick zu geben.
Alles Folgende bezieht sich ausschließlich auf Deutschland. Solltet ihr in einem anderen Land leben, dann informiert euch bitte direkt vor Ort.
1.Was ist ein BKW oder ein Balkonkraftwerk?
Der Begriff BKW kommt mittlerweile recht häufig vor und bezieht sich auf eine kleinere PV-Anlage, wie sie hauptsächlich für die Nutzung auf Balkonen vorgesehen ist. Der Begriff kommt aus der Umgangssprache und ist nirgendwo klar definiert oder geregelt. Es kann sich dabei um eine steckerfertige Solaranlage oder auch um ein System mit einem kleinen Energiespeicher handeln. Allerdings greifen inzwischen auch mehrere Stromnetzbetreiber oder Versorgungsnetzbetreiber (VNB) auf den Begriff zurück, um die Anmeldung leichter zu gestalten. Klarer geregelt ist der Begriff der “steckerfertigen Solaranlage”.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert in §3 (43) eine solche als ein Gerät, “das aus einer Solaranlage oder mehrerer Solaranlagen, und einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht”.
Wie ihr bereits herauslesen könnt, wird dabei keinerlei Bezug auf Stromspeicher, also "ein Gerät zur Speicherung elektrischer Energie aus Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) Quellen“, genommen. Dazu kommen wir später nochmal. (Punkt 5)
2.Vereinfachte Anmeldung im Zentralen Verzeichnis für Akteure der Strom- und Gasversorgung (EEG §8 /§48)
Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im Jahr 2024 wurde beschlossen, die Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen für die Allgemeinheit zu vereinfachen. Wer eine solche Anlage in Betrieb nehmen möchte, dem genügt eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (
). Dort ist es nötig, die Daten der PV-Module, sowie die maximal mögliche Ausgangsleistung des Wechselrichters anzugeben. Drosselungen per App sind dabei aber nicht berücksichtigt, es sei denn die Drosselung erfolgt durch den Hersteller per Softwareverriegelung. Für die Angaben wird außerdem eine Zerez-ID notwendig (siehe dazu Punkt 4).
Mehr ist für die korrekte Anmeldung in diesem Fall nicht erforderlich. Der Netzbetreiber (VNB) wird über die Eingaben informiert und kümmert sich selbständig darum.
Sonderfall: Mehrere BKW gleichzeitig betreiben. Auch das ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es da wieder einige Dinge zu beachten. Für die gleichzeitige Verwendung mehrerer BKW dürfen auch die Summen der installierten Modulleistungen und Ausgabeleistungen 2kWp bzw. 800 W nicht übersteigen. Da die maximale Ausgabeleistung der Wechselrichter zugrunde gelegt wird, dürften diese beispielsweise maximal 400W abgeben (2 BKW-Betrieb). Jeder könnte dann auch je zwei 500 W Module angeschlossen haben.
3. Gesetzliche Grenzen für BKW / Anmeldung als PV-Anlage
Für BKW, die so vereinfacht angemeldet werden, hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt: Keine solche Anlage darf mit allen installierten Modulen über 2000 Wp kommen. Die Ausgabeleistung des Wechselrichters darf maximal 800 W betragen. Kommt man über diesen Bereich, muss die Anlage ordnungsgemäß über einen beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur / Elektrofachbetrieb erfolgen (Siehe auch den Hinweis der Anker App bei Mehrausgabe als 800W). Dieser wird sich die Anlage und Datenblätter sowie den Aufbau anschauen und diese auf VDE-gerechte Installation überprüfen. Normalerweise ist die Nutzung des Schutzkontaktsteckers nicht zulässig und nur per Festanschluss zu realisieren. Als Lösung gibt es von Anker eine Anschlussmöglichkeit über das Powerdock, welches festmontiert ist und konform mit den Richtlinien geht. Dazu kommen ggf. weitere Anpassungen an der Elektroverteilung. Je neuer die Anlage ist, desto weniger Anpassung ist für den Betrieb als vollwertige PV-Anlage dann erforderlich. Oft reicht es, wenn ein separater Stromkreis mit entsprechender Absicherung über RCD und Leitungsschutzschalter angelegt wird. Ein Überspannungsschutz ist ebenfalls notwendig, sollte dieser noch nicht vorhanden sein. Natürlich kommt es dabei immer auf den Aufbau und das Alter der gesamten Anlage an. Ist diese zu alt, werden möglicherweise auch deutlich mehr Umbaumaßnahmen erforderlich (je nach TAB der Netzbetreiber).
Ist das alles soweit geschafft, dann erfolgt die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Zusätzlich muss der Installateur weitere Angaben an den Netzbetreiber übermitteln.
Die Kosten für eine solche Abnahme variieren je nach Region und Fachbetrieb. Von 300-600 € zzgl. Material ist alles dabei möglich.
4. Das ZEREZ-System
Als weitere Vereinfachung wurde am 1.Februar 2025 die verbindliche Nutzung des Zentralen Registers für Einheiten- und Komponenten-Zertifikate (ZEREZ) eingeführt, welches man unter www.zerez.net erreichen kann.
In diesem wurde jeder Speicher- und Wechselrichter-Einheit eine eindeutige Identifikationsnummer zugeordnet. Unter dieser Nummer finden sich alle notwendigen Unterlagen für den VNB, um die Anlage in sein Netzwerk einzufügen. Dazu gehören neben Einheitenzertifikaten auch Konformitätserklärungen, Brandschutzzertifikate und ein Gutachten über die Einhaltung des Netz- und Anlagenschutzes (NA-Schutz).
Die Zertifikatsnummer findet ihr, wenn ihr im ZEREZ-Netzwerk “Anker” als Hersteller sucht. In den Datenblättern eurer Anlagen findet ihr die Modellnummern eurer Geräte, sodass ihr damit die passende Angabe bei der Anmeldung machen könnt.
5. Energiespeicher
Wie bereits erwähnt, sind Stromspeicher nicht im vereinfachten Anmeldeverfahren gem. EEG berücksichtigt. Das bedeutet, dass neben der Registrierung der Einheiten im Marktstammdatenregister auch eine Information an den Netzbetreiber gehen muss. Leider hat jeder der in Deutschland ansässigen ca. 800 Versorgungsnetzbetreiber eigene Regeln und Richtlinien für die Anmeldung von Stromspeichern aufgestellt. Es gibt dabei welche, bei denen lediglich ein einfaches Formular ausgefüllt werden muss, um den Vorgang abzuschließen. Andere wiederum verlangen die Abnahme über einen Elektroinstallateur. Ein pauschales Vorgehen gibt es daher leider nicht. Das Beste ist, die Kommunikation mit dem Elektrofachbetrieb und vor allem den Netzbetreibern selbst zu suchen, um sich das genaue Prozedere erklären zu lassen. Oft gibt es auch Hinweise auf den eigenen Websites der Betreiber.
6. EEG-Einspeisevergütung
Zumindest bis 2027 besteht auch noch die Möglichkeit, eine Einspeisevergütung von ca. 8 Cent/kWh zu bekommen. Das ist möglich für alle EEG-PV-Anlagen, mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung. Dabei gibt es bei den VNB einen gesonderten Antrag, der erfragt und ausgefüllt werden muss. Oft wird dieser aber auch direkt angeboten. Für BKW, die nach dem vereinfachten Anmeldeverfahren gemeldet wurden, besteht eigentlich keine Möglichkeit, eine Einspeisevergütung zu bekommen. Jedoch bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Es gibt demnach auch Netzbetreiber, die das trotzdem auch für steckerfertige Anlagen anbieten. Eine Verpflichtung besteht in diesem Fall jedoch nicht.
Die Auszahlung ist im Falle der Gewährung im Anschluss auf 20 Jahre vereinbart.
Ob man die Zahlung in Anspruch nimmt, sollte jedoch auch gut überlegt sein, da die Rechnungsstellung für die Auszahlung auch etwas kosten kann und über die Einspeisungen auch wieder eingespielt werden muss. Da in Zukunft vermutlich auch eine zusätzliche Gebühr für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien erhoben wird, ist dieser Punkt für die meisten sicher auch unattraktiv geworden.
7. Stromzähler
Wer seine (steckerfertige) Anlage vereinfacht anmeldet, braucht keine weiteren Schritte mehr ausführen. Der Messstellenbetreiber sollte sich in absehbarer Zeit bei euch melden für einen Austausch auf einen digitalen Zweirichtungszähler, sollte dieser noch nicht bei euch im Vorfeld vorhanden sein. Habt ihr noch einen alten Ferraris-Zähler, darf dieser rückwärts drehen. Innerhalb von 4 Monaten sollte dann aber auch ein Wechsel erfolgen. Hier treffen auch Theorie und Praxis aufeinander. Denn aufgrund des Fachkräftemangels schaffen es viele Messstellenbetreiber gar nicht, innerhalb kurzer Zeit einen Wechsel durchzuführen.
8. Strafen für Nicht-Anmeldung
Alle EEG-Anlagen müssen in jedem Fall registriert und ggf. auch beim zuständigen Verteilnetzbetreiber gemeldet sein. Geschieht das nicht, folgen Strafzahlungen an den VNB.
Die Strafzahlung beträgt in der Regel 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung pro Kalendermonat, in dem der Verstoß vorliegt oder andauert. Sobald der Anlagenbetreiber den Verstoß behebt (z.B. eine fehlende Meldung nachholt), kann sich die Strafzahlung rückwirkend auf 2 Euro pro Kilowatt installierter Leistung pro Kalendermonat verringern. (EEG §52). Auch Förderungen, die man möglicherweise erhalten hat, sowie der Anspruch auf Einspeisevergütung können ganz oder teilweise wegfallen.
Bei nicht gemeldeten PV-Anlagen (>2kWp / >800W) kommen noch weitere Aspekte hinzu.
Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Energiewirtschaftsgesetz dar. Theoretisch kann dies mit einer Höchststrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der versicherungstechnische Aspekt sollte hier ebenfalls noch mit beachtet werden. Die Versicherungen (Wohngebäude- und/oder private Haftpflichtversicherungen) setzen die korrekte Anmeldung und Genehmigung der Anlagen voraus. Im Falle eines Schadens (z. B. durch einen Brand, der von der Anlage ausgeht) kann es sein, dass die Versicherung die Regulierung auch verweigert. Dann bliebe man auf den Kosten ggf. sitzen. Da die Anlagen auch gegen die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber verstoßen, könnten sogar weitere Konsequenzen bis hin zur temporären Stilllegung drohen.
9. Überprüfung durch den Netzbetreiber
In Zukunft wird es für jeden Haushalt intelligente Messeinrichtungen (sog. ImSys) geben. Diese messen die Einspeisungen und Bezüge phasenweise und übermitteln die Daten direkt an den Messstellenbetreiber. Die Rechnungsstellung durch das Gegenüberstellen von Einspeisungen und Bezügen in Summe bleibt aber bestehen. Allerdings würden zusätzliche oder nicht angemeldete Anlagen durch die neuen Einrichtungen auch sofort auffallen. Zusätzlich gibt es weitere Vorkehrungen, wie eMoPHs-Finder. Dabei werden Strangmessdaten aus dem Stromnetz per KI mit Daten aus dem Archiv verglichen. Wenn es zum Beispiel zur Mittagszeit plötzliche Einspeisungen gibt, obwohl im Bestand nix gemeldet wurde, fällt natürlich auch so etwas auf.
10. Die Zukunft
Solare Energie wird auch in Zukunft wichtig für uns bleiben. Es ist mit Sicherheit sehr sinnvoll sich einen Teil unabhängiger von Strompreisen zu machen. In Zukunft wird der Ausbau der intelligenten Messsysteme weiter voranschreiten. Mit ihnen wird die Nutzung dynamischer Strompreise leichter möglich sein. Auch Speicherlösungen werden günstiger, vielseitiger und auch größer werden. Das ist auch gut so, um wirklich jedem Zugang zu ermöglichen.
Gleichzeitig werden vermutlich recht bald Subventionen und Förderungen für PV-Anlagen zurückgehen. Auch die Einspeisevergütung wackelt bereits. Neue DIN VDE und IEC-Normen sind im Kommen, die die Installationen vor allem für Mieter erschweren werden. Trotzdem sehe ich in den kleinen Anlagen einen Trend, der nicht mehr so schnell verschwindet.
Ich hoffe, dass dieser Beitrag euch einen Einblick geben und die eine oder andere Frage ebenfalls gleich beantworten konnte.
Schlussbemerkung:
Alle Angaben beziehen sich auf den aktuellen Stand zum September 2025. Die genannten Informationen entstanden im Austausch mit verschiedenen Versorgungsnetzbetreibern, wie z.B. den Bayernwerken oder Mitnetz GmbH, die sich die Zeit genommen haben mit mir längere Gespräche über dieses Thema zu führen, damit dieses Wissen weitergegeben werden kann.
Mitnetz GmbH
Bayernwerke GmbH
EnBW GmbH
SachsenEnergie GmbH
Anker Innovations Ltd.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Energie-Wirtschaftsgesetz
Gemini (Bilderstellung)
Quelle Artikel: Anmeldung und Registrierung von Balkon- und PV-Anlagen
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David | Team Anker.Blog
Hallo, danke für die ausfürlich info.
Hab eine solix 3 mit 2000 w und 5,4 kw speicher und möchte dies erweitern auf 4000w modulleistung und noch 1 erweiterungsakku dabei.
Dieses ist nach anmeldung beim netzbetreiber ja auch erlaubt. Habe dieses am 29.12 bei westnetz angemeldet mit zeres und dem ganzen (un) 😉 nötigen rummel.
Antwort auf prüfung habe ich bekommen.
Stehe in den startlöchern mit dem montieren. Wie lange müssen muß man den warten bis die in die pötte kommen und für was brauch ich einen elektriker ?
ich möchte nicht einspeisen und keine vergütung.
hat jemand erfahrung mit der anmeldung beim netzbetreiber, bitte hilf mir 🙂
liebe grüße lotzi
@lotzi: Hallo Lotzi,
ich habe mir eine solix3 mit 2000W Modulen geholt und baue die nächstes WE auf. Wahrscheinlich möchte ich nächstes Jahr auch auf 4000 W und Erweiterungsakku hochrüsten. Habe also das gleiche vor wie du.
Bin sehr an deinen Erfahrungen interessiert. Was ist alles nötig? Welche Tipps und Tricks hast du?
Gruß Gecash
@lotzi die endgültige Zusage bei anmeldepflichtige Anlagen zieht sich eine ganze Weile hin. Ich warte seit 3 Monaten. Und nach Auskunft eines befreundeten Elektrikers ist das bei Westnetz aktuell ein "normaler" Zeitraum.
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Marco | Team Anker.Blog
Huhu........ kleines update zum thema
habe verrückterweise ende februar beim netzanbieter angerufen , um den stand meiner anmeldung zu erfahren bzw. bei unklarheiten hilfeleistung zu geben :).
anmeldung erfolgte ende dezember wie folgt
man wird auf eine maske geleitet um anzugeben
standort, modulleistung, leistung wechselrichter und zerez id usw.
also alles klar definiert und durch vorgegebene einheiten schlecht möglich dort fehler zu machen , dachte ich 🙂
beim gespräch am telefon war dem mitarbeiter auf gefallen das es bei mir ein störung gab und er müsse sich erkundigen, also warteschleife ca. 4 min .
nachfolgend teilte er mit das ich "" 4000 kwp "" anmelden wolle, und das eine sehr hohe leistung wäre die eine besondere bearbeitung in anspruch nehme.
wir gingen dann noch mal alles durch........ 🙂 ....... und er erkannte das alle anderen angaben für ein balkonkraftwerk sprachen .
es würde dann jetzt auch weiter bearbeitet werden. soweit gut
14 tage später bekam ich ein mail mit der anfrage welche ausgangsleistung denn mein wechselrichter hat 😩
habe dies höflich innerhalb 2 min beantwortet.
leider warte ich jetzt auch schon wieder 10 tage............
was um alles in der welt müssen wir denn noch alles aushalten 😪
melde mich hierzu wieder,
euch alles gute
Ja, da darf man doch froh sein das man für alles heutzutage Steuern zahlt, vorausgesetzt man bekommt überhaupt noch netto vom brutto raus..... dann weißt du auch dass ein hoher betrag der Stromsteuer in die Kaffeekosten der Sachbearbeiter für Ämter und die unfähigen Politiker geht......
Hallo zusammen
ich habe meine Solarbank 2 pro im Juli 2024 gekauft, mit 4 Modulen installiert und beim Marktstammdatenregister angemeldet.
Ich hatte damals nichts gefunden, dass bei mehr wie 960Wp der Module und Speicher ein Elektroinstallateur, vereinfacht ausgedrückt, den Stecker in die Dose stecken muss und der Speicher beim Energieversorger gemeldet werden muss.
Hat sich das dann später geändert und muss ich das nachholen??
Ich bin leider erst gestern auf das Forum gekommen....
Danke schonmal für euere Antworten
Jürgen
Moin Jürgen!
Ist Deine Anlage im Marktstammdatenregister komplett auf grün? Dann mach einfach nichts weiter. Sollte sich etwas ändern, käme der Netzbetreiber auf Dich zu. Bis dahin hast Du eine Art "Bestandsschutz".
Liebe Grüße David! 🙂
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David | Team Anker.Blog
Hallo David,
vielen Dank für die schnelle Antwort
Ich habe gerade nachgesehen - alles grün 🙂
Ich ruh mich dann mal auf dem Bestandsschutz aus....
Grüße zurück
Jürgen
Hi,
ich bin gerade dabei eine Kleinanlage zu planen und inbetrieb zu nehmen und habe mich gefragt ob die Community ein VDE 4105:2018 vorlage für sowas hat. Ich weiss das ein Elektriker sollte das machen, besonders die inbetriebnahme Protokol aber ich wollte den die vorgabe geben weil bei meine nachfrage kennt die meisten nichts von Anker BKW basis komponenten und die das ich gefragt habe komme mit sofort ein vorschlag von ein neuen Zählerschrank und Kosten von 2 bis 3 K€ etc... wie zb. SolarCan. Mein Haus Elekriker braucht hier hilfe beim ausfüllen. Also was ich habe ist 14 x 500W Panels, 2 x E2700 (2400 PEmax) und ein Power Dock, habe mich auch für die SolarBank 4 angemeldet und würde das gleich mit melden wollen (7400 PEmax) . Laut meine Infos is diese Konfig kein BKW und muss als PV angemeldet, da ich beim 7kWp bin brauche ich kein iMSys jetzt also kein APZ-Feld oder RFZ Feld im Zählerschrank. Markstammdaten ist gemacht. Ich habe auch mit der Netzbetrieber gesprochen und ich sowas auf den basis von BKW elemente mache ist den vollig neu und wünscht ein vor anmeldung von mir um sich schlau zu machen. Ich gehe davon aus das alle die das nehmen die neuen SolarBank 4 würde auch eine Template sinnvoll finden.
Danke und Grüße aus Bad Nauheim
Hallo,
ja dieses Thema würde mich auch sehr interessieren.
Vor allem auch die Frage der "Nulleinspeisung". Sprich: ohne Vergütung. Ich will keine Vergütung, ich will alles selbst verbrauchen.
Vor allem würde mich ebenfalls mal so eine "Kopie" einer kompletten Anmeldung, gern mit Schwärzungen privater Inhalte interessieren.
Habe gehört, dass z.B. die Seriennummer vom Wechselrichter eingetragen werden muss. Nun habe ich aber 4 Wechselrichter (3x Solix3 + 1x Solix2) und ein PowerDock.
Welche Seriennummer ist denn da wichtig? Die vom PowerDock oder die 4 Wechselrichter oder : UND.
Laut Anker-Werbung ist es ja so, dass der Elektriker "nur" das PowerDock installieren UND anmelden soll.
Die PV-Anlage selbst ist übrigens eine Kleinspannungsanlage. Auch das ist ziemlich interessant, da es keine gefährlichen Spannungen gibt. Auch nicht bei 13,7kWpeak. Auch das wird für die NB bestimmt ein Novum sein. Haben die bestimmt noch nie gehört und müssen das bestimmt mehrere Monate prüfen.
Hilfe bezüglich Anmeldung von Anker ist übrigens ziemlich mau. Der Partner "Solarcon" glänzt mit negativen Rezensionen, auch bei "nur" Anmeldungen.
Trau mich garnicht mit denen in Kontakt zu treten. Ich zahle grundsätzlich nicht, bevor die Leistung erbracht wurde. Ist bei Vor-Ab PayPal aber problematisch.
Bin gespannt, was hier noch an Info´s kommt.
Gruß
Georg
Hi Georg!
Du musst nicht den Service von Anker nutzen. Das kann jeder konzessionierte Elektriker vor Ort installieren und anmelden.
Angemeldet wird:
1. Gesamt-PV-Leistung; z.b. 10 Module á 500W = 5kWp, dazu dann der jeweilige Papierkrahm.
2. Die Gesamt-WR-Leistung; z.b. 1*SB2 Pro, 2*SB3 Pro, 1*SB4 Pro = 5,9kW, dazu alle Unterlagen zu den Anlagen und die ZEREZ-Zertifikate.
3. Bei Erstanmeldung die Gesamt-Speicherkapazität; z.b. nur die Kopfspeicher von 2. = 12kWh
Wie die Module verschalten sind, ist dem NB so ziemlich egal. Die Spannungen spiele für Ihn keine Rolle.
Liebe Grüße David! 🙂
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David | Team Anker.Blog
Hi Georg!
Du musst nicht den Service von Anker nutzen. Das kann jeder konzessionierte Elektriker vor Ort installieren und anmelden.
Angemeldet wird:
1. Gesamt-PV-Leistung; z.b. 10 Module á 500W = 5kWp, dazu dann der jeweilige Papierkrahm.
2. Die Gesamt-WR-Leistung; z.b. 1*SB2 Pro, 2*SB3 Pro, 1*SB4 Pro = 5,9kW, dazu alle Unterlagen zu den Anlagen und die ZEREZ-Zertifikate.
3. Bei Erstanmeldung die Gesamt-Speicherkapazität; z.b. nur die Kopfspeicher von 2. = 12kWh
Wie die Module verschalten sind, ist dem NB so ziemlich egal. Die Spannungen spiele für Ihn keine Rolle.
Liebe Grüße David! 🙂
Hallo David,
vielen lieben Dank für Deine Antwort. Weiter oben hatte ich gelesen, dass der NB sich sehr viel Zeit läßt, "weil er davon (von dem Ankersystem) noch nichts gehört hat".
Übrigens habe ich immer wieder Probleme den Download-Bereich bei Anker zu finden. Irgendwie gelingt es mir dann aber doch.
ZEREZ-Zertifikate: Heißen die so? Ich habe im Downloadbereich zwar 8-Seitige Zertifikate gefunden, aber ZEREZ steht da nicht drauf. Hab ich da nicht richtig geschaut?
Modul-Verschaltung: Ja, das wird den NB nicht interessieren. Da hast Du Recht.
Übrigens aber die Feuerwehr: Ich hatte gestern ein Gespräch mit unserer Feuerwehr. Ich hatte die irrige Annahme, es gäbe ein Register, wo die Feuerwehr Informationen zu einzelnen "Kunden" speichern könnte. In diesem Fall die Info: ACHTUNG! PV-Anlage. Hinweis: Kleinspannung, ungefährlich!
Aber nee, haben die nicht und wollen die auch nicht. Am Besten wäre es, ich würde im Falle des Falles anwesend sein. Dann könnte ich die Info einfach sagen und sie würden dem vertrauen. WOW! Ich war davon ausgegangen, der beraumt eine Ortbesichtigung an.
Und im Brandfall ist es schon erheblich, ob da bis zu 1000V anliegen oder max. 37V.
Ach fast übersehen: zu 1. ist mit "jeweilige Papierkram" das Modul-Zertifikat gemeint oder die elektrische Abnahme?
Gruß
Georg
Moin Georg!
Die Netzbetreiber lernen langsam dazu. Viele wissen, was eine Anker SOLIX Solarbank 2 Pro ist. Auch die SB3 kennen immer mehr. Und wie lange die sich Zeit lassen, ich mir persönlich egal. Sollte ein NB allerdings darauf bestehen, Inbetriebnahme erst nach Freigabe, dann bin ich für eine Frist von 4 Wochen. Die haben wir, als Betreiber nämlich auch als Meldefrist.
Ja, die Webseiten von Anker sind nicht gut strukturiert. Das Problem haben Sie aber alle. Und mehr sage ich dazu nicht. 😉
ZEREZ ist eine Datenbank, die einheitliche Info-Zertifikate bereitstellt. Das ist mittlerweile verpflichtend für die Hersteller. Findest Du hier:
Schau es Dir mal in Ruhe an. ist ganz "spannend". 😁
Die Kennzeichnung, über die Spannung Deiner Anlage kannst Du ja eigentlich selber vornehmen. Grundsätzlich weiß ich, dass die Feuerwehren über derartige Infos immer sehr dankbar sind.
Papierkram bezieht sich einfach auf alle anfallenden Unterlagen, die jeweils auszufüllen und einzureichen sind. Damit kennt sich die Fachkraft aber besser aus.
Liebe Grüße David! 🙂
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David | Team Anker.Blog









