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Tipps & Tricks Anmeldung von Solaranlagen

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David Pochstein
(@david)
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Themenstarter  

Hier mal ein richtig guter und interessanter Artikel zum Thema

"Anmeldung und Registrierung von Balkon- und PV-Anlagen"

Dieser wurde uns freundlicher Weise vom geschätzten Matthias Siegel aus der
Anker SOLIX | Offizielle Support Community | Deutschland
zur Verfügung gestellt.

Anmeldung von Solaranlagen

Hallo Leute,

In letzter Zeit kamen wieder viele neue Fragen in unserer Gruppe bezüglich der korrekten und verpflichtenden Anmeldung eines BKW oder einer (Klein)-PV-Anlage.

Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, gerade den Neulingen unter euch, auch hier einen groben Überblick zu geben.

Alles Folgende bezieht sich ausschließlich auf Deutschland. Solltet ihr in einem anderen Land leben, dann informiert euch bitte direkt vor Ort.

 

1.Was ist ein BKW oder ein Balkonkraftwerk?

Der Begriff BKW kommt mittlerweile recht häufig vor und bezieht sich auf eine kleinere PV-Anlage, wie sie hauptsächlich für die Nutzung auf Balkonen vorgesehen ist. Der Begriff kommt aus der Umgangssprache und ist nirgendwo klar definiert oder geregelt. Es kann sich dabei um eine steckerfertige Solaranlage oder auch um ein System mit einem kleinen Energiespeicher handeln. Allerdings greifen inzwischen auch mehrere Stromnetzbetreiber oder Versorgungsnetzbetreiber (VNB) auf den Begriff zurück, um die Anmeldung leichter zu gestalten. Klarer geregelt ist der Begriff der “steckerfertigen Solaranlage”.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert in §3 (43) eine solche als ein Gerät, “das aus einer Solaranlage oder mehrerer Solaranlagen, und einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht”.

Wie ihr bereits herauslesen könnt, wird dabei keinerlei Bezug auf Stromspeicher, also "ein Gerät zur Speicherung elektrischer Energie aus Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) Quellen“, genommen. Dazu kommen wir später nochmal. (Punkt 5)

 

2.Vereinfachte Anmeldung im Zentralen Verzeichnis für Akteure der Strom- und Gasversorgung (EEG §8 /§48)

Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im Jahr 2024 wurde beschlossen, die Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen für die Allgemeinheit zu vereinfachen. Wer eine solche Anlage in Betrieb nehmen möchte, dem genügt eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ( https://www.marktstammdatenregister.de ). Dort ist es nötig, die Daten der PV-Module, sowie die maximal mögliche Ausgangsleistung des Wechselrichters anzugeben. Drosselungen per App sind dabei aber nicht berücksichtigt, es sei denn die Drosselung erfolgt durch den Hersteller per Softwareverriegelung. Für die Angaben wird außerdem eine Zerez-ID notwendig (siehe dazu Punkt 4).

Mehr ist für die korrekte Anmeldung in diesem Fall nicht erforderlich. Der Netzbetreiber (VNB) wird über die Eingaben informiert und kümmert sich selbständig darum.

Sonderfall: Mehrere BKW gleichzeitig betreiben. Auch das ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es da wieder einige Dinge zu beachten. Für die gleichzeitige Verwendung mehrerer BKW dürfen auch die Summen der installierten Modulleistungen und Ausgabeleistungen 2kWp bzw. 800 W nicht übersteigen. Da die maximale Ausgabeleistung der Wechselrichter zugrunde gelegt wird, dürften diese beispielsweise maximal 400W abgeben (2 BKW-Betrieb). Jeder könnte dann auch je zwei 500 W Module angeschlossen haben.

 

3. Gesetzliche Grenzen für BKW / Anmeldung als PV-Anlage

Für BKW, die so vereinfacht angemeldet werden, hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt: Keine solche Anlage darf mit allen installierten Modulen über 2000 Wp kommen. Die Ausgabeleistung des Wechselrichters darf maximal 800 W betragen. Kommt man über diesen Bereich, muss die Anlage ordnungsgemäß über einen beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur / Elektrofachbetrieb erfolgen (Siehe auch den Hinweis der Anker App bei Mehrausgabe als 800W). Dieser wird sich die Anlage und Datenblätter sowie den Aufbau anschauen und diese auf VDE-gerechte Installation überprüfen. Normalerweise ist die Nutzung des Schutzkontaktsteckers nicht zulässig und nur per Festanschluss zu realisieren. Als Lösung gibt es von Anker eine Anschlussmöglichkeit über das Powerdock, welches festmontiert ist und konform mit den Richtlinien geht. Dazu kommen ggf. weitere Anpassungen an der Elektroverteilung. Je neuer die Anlage ist, desto weniger Anpassung ist für den Betrieb als vollwertige PV-Anlage dann erforderlich. Oft reicht es, wenn ein separater Stromkreis mit entsprechender Absicherung über RCD und Leitungsschutzschalter angelegt wird. Ein Überspannungsschutz ist ebenfalls notwendig, sollte dieser noch nicht vorhanden sein. Natürlich kommt es dabei immer auf den Aufbau und das Alter der gesamten Anlage an. Ist diese zu alt, werden möglicherweise auch deutlich mehr Umbaumaßnahmen erforderlich (je nach TAB der Netzbetreiber).

Ist das alles soweit geschafft, dann erfolgt die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Zusätzlich muss der Installateur weitere Angaben an den Netzbetreiber übermitteln.

Die Kosten für eine solche Abnahme variieren je nach Region und Fachbetrieb. Von 300-600 € zzgl. Material ist alles dabei möglich.

 

4. Das ZEREZ-System

Als weitere Vereinfachung wurde am 1.Februar 2025 die verbindliche Nutzung des Zentralen Registers für Einheiten- und Komponenten-Zertifikate (ZEREZ) eingeführt, welches man unter www.zerez.net erreichen kann.

In diesem wurde jeder Speicher- und Wechselrichter-Einheit eine eindeutige Identifikationsnummer zugeordnet. Unter dieser Nummer finden sich alle notwendigen Unterlagen für den VNB, um die Anlage in sein Netzwerk einzufügen. Dazu gehören neben Einheitenzertifikaten auch Konformitätserklärungen, Brandschutzzertifikate und ein Gutachten über die Einhaltung des Netz- und Anlagenschutzes (NA-Schutz).

Die Zertifikatsnummer findet ihr, wenn ihr im ZEREZ-Netzwerk “Anker” als Hersteller sucht. In den Datenblättern eurer Anlagen findet ihr die Modellnummern eurer Geräte, sodass ihr damit die passende Angabe bei der Anmeldung machen könnt.

 

5. Energiespeicher

Wie bereits erwähnt, sind Stromspeicher nicht im vereinfachten Anmeldeverfahren gem. EEG berücksichtigt. Das bedeutet, dass neben der Registrierung der Einheiten im Marktstammdatenregister auch eine Information an den Netzbetreiber gehen muss. Leider hat jeder der in Deutschland ansässigen ca. 800 Versorgungsnetzbetreiber eigene Regeln und Richtlinien für die Anmeldung von Stromspeichern aufgestellt. Es gibt dabei welche, bei denen lediglich ein einfaches Formular ausgefüllt werden muss, um den Vorgang abzuschließen. Andere wiederum verlangen die Abnahme über einen Elektroinstallateur. Ein pauschales Vorgehen gibt es daher leider nicht. Das Beste ist, die Kommunikation mit dem Elektrofachbetrieb und vor allem den Netzbetreibern selbst zu suchen, um sich das genaue Prozedere erklären zu lassen. Oft gibt es auch Hinweise auf den eigenen Websites der Betreiber.

 

6. EEG-Einspeisevergütung

Zumindest bis 2027 besteht auch noch die Möglichkeit, eine Einspeisevergütung von ca. 8 Cent/kWh zu bekommen. Das ist möglich für alle EEG-PV-Anlagen, mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung. Dabei gibt es bei den VNB einen gesonderten Antrag, der erfragt und ausgefüllt werden muss. Oft wird dieser aber auch direkt angeboten. Für BKW, die nach dem vereinfachten Anmeldeverfahren gemeldet wurden, besteht eigentlich keine Möglichkeit, eine Einspeisevergütung zu bekommen. Jedoch bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Es gibt demnach auch Netzbetreiber, die das trotzdem auch für steckerfertige Anlagen anbieten. Eine Verpflichtung besteht in diesem Fall jedoch nicht.

Die Auszahlung ist im Falle der Gewährung im Anschluss auf 20 Jahre vereinbart.

Ob man die Zahlung in Anspruch nimmt, sollte jedoch auch gut überlegt sein, da die Rechnungsstellung für die Auszahlung auch etwas kosten kann und über die Einspeisungen auch wieder eingespielt werden muss. Da in Zukunft vermutlich auch eine zusätzliche Gebühr für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien erhoben wird, ist dieser Punkt für die meisten sicher auch unattraktiv geworden.

 

7. Stromzähler

Wer seine (steckerfertige) Anlage vereinfacht anmeldet, braucht keine weiteren Schritte mehr ausführen. Der Messstellenbetreiber sollte sich in absehbarer Zeit bei euch melden für einen Austausch auf einen digitalen Zweirichtungszähler, sollte dieser noch nicht bei euch im Vorfeld vorhanden sein. Habt ihr noch einen alten Ferraris-Zähler, darf dieser rückwärts drehen. Innerhalb von 4 Monaten sollte dann aber auch ein Wechsel erfolgen. Hier treffen auch Theorie und Praxis aufeinander. Denn aufgrund des Fachkräftemangels schaffen es viele Messstellenbetreiber gar nicht, innerhalb kurzer Zeit einen Wechsel durchzuführen.

 

8. Strafen für Nicht-Anmeldung

Alle EEG-Anlagen müssen in jedem Fall registriert und ggf. auch beim zuständigen Verteilnetzbetreiber gemeldet sein. Geschieht das nicht, folgen Strafzahlungen an den VNB.

Die Strafzahlung beträgt in der Regel 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung pro Kalendermonat, in dem der Verstoß vorliegt oder andauert. Sobald der Anlagenbetreiber den Verstoß behebt (z.B. eine fehlende Meldung nachholt), kann sich die Strafzahlung rückwirkend auf 2 Euro pro Kilowatt installierter Leistung pro Kalendermonat verringern. (EEG §52). Auch Förderungen, die man möglicherweise erhalten hat, sowie der Anspruch auf Einspeisevergütung können ganz oder teilweise wegfallen.

Bei nicht gemeldeten PV-Anlagen (>2kWp / >800W) kommen noch weitere Aspekte hinzu.

Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Energiewirtschaftsgesetz dar. Theoretisch kann dies mit einer Höchststrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Der versicherungstechnische Aspekt sollte hier ebenfalls noch mit beachtet werden. Die Versicherungen (Wohngebäude- und/oder private Haftpflichtversicherungen) setzen die korrekte Anmeldung und Genehmigung der Anlagen voraus. Im Falle eines Schadens (z. B. durch einen Brand, der von der Anlage ausgeht) kann es sein, dass die Versicherung die Regulierung auch verweigert. Dann bliebe man auf den Kosten ggf. sitzen. Da die Anlagen auch gegen die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber verstoßen, könnten sogar weitere Konsequenzen bis hin zur temporären Stilllegung drohen.

 

9. Überprüfung durch den Netzbetreiber

In Zukunft wird es für jeden Haushalt intelligente Messeinrichtungen (sog. ImSys) geben. Diese messen die Einspeisungen und Bezüge phasenweise und übermitteln die Daten direkt an den Messstellenbetreiber. Die Rechnungsstellung durch das Gegenüberstellen von Einspeisungen und Bezügen in Summe bleibt aber bestehen. Allerdings würden zusätzliche oder nicht angemeldete Anlagen durch die neuen Einrichtungen auch sofort auffallen. Zusätzlich gibt es weitere Vorkehrungen, wie eMoPHs-Finder. Dabei werden Strangmessdaten aus dem Stromnetz per KI mit Daten aus dem Archiv verglichen. Wenn es zum Beispiel zur Mittagszeit plötzliche Einspeisungen gibt, obwohl im Bestand nix gemeldet wurde, fällt natürlich auch so etwas auf.

 

10. Die Zukunft

Solare Energie wird auch in Zukunft wichtig für uns bleiben. Es ist mit Sicherheit sehr sinnvoll sich einen Teil unabhängiger von Strompreisen zu machen. In Zukunft wird der Ausbau der intelligenten Messsysteme weiter voranschreiten. Mit ihnen wird die Nutzung dynamischer Strompreise leichter möglich sein. Auch Speicherlösungen werden günstiger, vielseitiger und auch größer werden. Das ist auch gut so, um wirklich jedem Zugang zu ermöglichen.

Gleichzeitig werden vermutlich recht bald Subventionen und Förderungen für PV-Anlagen zurückgehen. Auch die Einspeisevergütung wackelt bereits. Neue DIN VDE und IEC-Normen sind im Kommen, die die Installationen vor allem für Mieter erschweren werden. Trotzdem sehe ich in den kleinen Anlagen einen Trend, der nicht mehr so schnell verschwindet.

Ich hoffe, dass dieser Beitrag euch einen Einblick geben und die eine oder andere Frage ebenfalls gleich beantworten konnte.

Schlussbemerkung:

Alle Angaben beziehen sich auf den aktuellen Stand zum September 2025. Die genannten Informationen entstanden im Austausch mit verschiedenen Versorgungsnetzbetreibern, wie z.B. den Bayernwerken oder Mitnetz GmbH, die sich die Zeit genommen haben mit mir längere Gespräche über dieses Thema zu führen, damit dieses Wissen weitergegeben werden kann.

Mitnetz GmbH

Bayernwerke GmbH

EnBW GmbH

SachsenEnergie GmbH

https://www.bundesnetzagentur.de/

www.zerez.net

https://www.marktstammdatenregister.de

Anker Innovations Ltd.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Energie-Wirtschaftsgesetz

Gemini (Bilderstellung)

 

Zerez 2
Anker App Hinweis PV Anlage
BNA 1
BNA 2
Verkabelung Imsys
Zerez 1
Beispiel  Solaranlage mit Speicher
Beispiel steckerfertige Solaranlage
Imsys Einrichtung
MaStR.Angabe WR

Quelle Artikel: Anmeldung und Registrierung von Balkon- und PV-Anlagen


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David | Team Anker.Blog


   
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