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Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 mit mehr als 2Kwp = illegal?

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Saebelzahnwurm
(@saebelzahnwurm)
nicht mehr so neu
Beigetreten: vor 12 Monaten
Beiträge: 24
 

@kehrenberger Meinst du die Aderendhülsen, die es bei Lidl zur Crimpzange dazu gibt? 😉 Bestimmt es dazu auch eine YT-Anleitung. 😀 

E liegt nicht daran, dass die Überlegung aufgekommen sein könnte, dass die Handwerkerrechnung in Relation zu zwei Modulen als unverschämt betrachtet werden könnte. Es sind ja nach VDE auch nicht 960Wp Modulleistung für den Schukostecker erlaubt, sondern 800Wp + 20% Toleranz. Weil, wenn die Elektronen einfach so durch den Wechselrichter huschen können, sind die zufrieden und ganz lieb. Wenn es aber vor dem Wechselrichter Stau und Gedrängel gibt und nicht jedes Elektron durch darf, werden die stinkig und beißen einem in die Finger, wenn man den Stecker zieht und die Kontakte anfasst.  Ein VDE Märchen.
Die Forderung nach einem Stecker, bei dem die Stifte von der Leitung getrennt werden, sobald er die Dose verlässt, wäre sinnvoll gewesen. Kein Umbau, kein Handwerker, nur ein anderer Stecker. Für die Hersteller ein Klacks. 50 Cent mehr in der Produktion, 10 Euro Preisaufschlag, passt. Es wäre auch einfach, eine vorhandene Anlage mit einem neuen Kabel mit diesem Stecker auszurüsten. Aber wie heißt es so schön: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Eine Tube Sekundenkleber, mit dem der Stecker auf ewig in der Dose bleibt, wäre noch eine günstige und einfache Möglichkeit.

 



   
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(@kehrenberger)
Profi
Beigetreten: vor 9 Monaten
Beiträge: 289
 

@saebelzahnwurm hehe, auch die funktionieren, wenn man weiß, wie, aber die meisten machen leider fatale Fehler. Abgesehen davon, dass sie garnicht dürfen....aber ich glaube, wir bewegen uns immer weiter vom Thema des Threads weg...es geht ja nicht um den Berührschutz, der ist ja mit dem Abschaltrelais schon erschlagen, sondern der Fakt, dass es der Schukostecker nicht mehr tun soll, wenn mehr als 960Wp Panels angeschlossen sind.



   
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lotzi
(@lotzi)
nicht mehr so neu
Beigetreten: vor 9 Monaten
Beiträge: 18
 

Hallo liebe mitglieder,

schön das fachleute hier mitschreiben, ich wollte niemanden ärgern, denn so lesen sich eure beiträge.

würde mich freuen wenn wir bischen lockerer bleiben.

ich fand die aussage oben ....das nur der akku schneller läd wenn man zusätzlich module instaliert..... zu simpel. durch mehr fläche kann man mehr laden und 

wo ist da ein risiko ?

Es ist auch nicht illegal mehr module zu installieren wenn man die reihenfolge der anmeldung und montage einhält.

Vom herrsteller gibt es die möglichkeit mit dem von ihm gelieferten zubehör . Dadurch auch die gewährleistung.

 

also machen wir uns doch nicht strafbar und da es alles steckerfertig ist, wo ist jetzt das problem, auch versicherungstechnisch. 

liebe freundliche grüße lotzi

 

Und ja es ist ungewöhnlich das man meinen sollte das an den steckerpolen strom fließt. 😊 

 

 



   
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(@kehrenberger)
Profi
Beigetreten: vor 9 Monaten
Beiträge: 289
 
@lotzi haha, kein Problem, ich fühle mich nicht geärgert. Aber, wie Du schon siehst, die VDE Vorschriften ändern sich, also solange nix passiert, alles gut, nur wenn was passiert ist und die Versicherung wegen Verletzung der Vorschriften nicht zahlt, das braucht niemand. Also solange Du Dich an die Vorschriften und die Bedienungsanleitung des Geräts hältst, perfekt!


   
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(@schlaraffengiraffen)
nicht mehr so neu
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 19
Themenstarter  

Hallo zusammen,

 

ich als Laie hab jetzt nochmal eine blöde Frage zum Thema. Bitte steinigt mich nicht. 

Wo ist der Unterschied zwischen:

a) Ich speise 800Watt mit meiner Solarbank im Dachgeschoss in meinem Haus ein. Ein Gerät in der Küche nimmt sich die 800Watt + 1200Watt aus dem Netz, da das Gerät es 2000Watt benötigt.

b) Ich speise 1200Watt mit meiner Solarbank im Dachgeschoss in meinem Haus ein. Ein Gerät in der Küche nimmt sich die 1200Watt + 800Watt aus dem Netz, da das Gerät es 2000Watt benötigt.

c) Ich nutze das Gerät aus der Küche in meinem Dachgeschoss direkt mit 2000Watt und habe keine Solarbank. 

Es ist nur ein simples Beispiel für vermutlich eine komplexe Mattiere. Aber kann mir jemand verständlich erklären, wieso der Punkt b) in Deutschland verteufelt wird? Sind die 400 Watt, welche ich von oben nach unten schiebe bei den zigtausenden an Watts die ich in meiner Leitung sonst so bewege wirklich ein kritischer Faktor? Oder muss man ein hochpromovieren Elektro-Super-Fusionantriebs-Ingenieur sein, um das verstehen zu können? 

 



   
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(@kehrenberger)
Profi
Beigetreten: vor 9 Monaten
Beiträge: 289
 

@schlaraffengiraffen haha, hier meine Meinung dazu:

a) laut Vorschrift so gedachter und genehmigter Normalbetrieb eines BKW

b) nur genehmigt, wenn der Strang "Dachgeschoss" nicht mit dem Verteilerkasten im Haus verbunden ist (kein einziger Leiter). Dann meines Wissens erlaubter Inselbetrieb. Dann könntest Du aber, wenn "Küche" und "Dachgeschoss" auf unterschiedlichen Strängen, also auch Sicherungsautomaten in der Hausverteilung liegt, was bei ordentlicher Verteilung der Fall ist, kein Gerät in der Küche betreiben.

c) das ist Deine freie Entscheidung, wo Du Deine Verbraucher an der Hausverteilung anschließt.

 

Dein Fall b) ist schlicht und einfach verboten, weil nicht mehr als 800W in einen Strang eingespeist werden dürfen. Übrigens sind auch die 800W schon grenzwertig, weil sie eigentlich die "Reserve" in 1,5qmm Leitungen an 16A Automaten überschreiten können.

Wenn Du von dem Elektriker Deines Vertrauens eine Leitung mit Einzelabsicherung von BKW zu Hausverteilung legen lässt, an der nichts anderes angeschlossen ist, keine Steckdose, kein Verbraucher, dann hast Du keine Probleme mit Überlastung der Leitung, aber dann muss bei größer 800W Einspeisung das BKW als PV-Anlage vom Elektriker angemeldet werden.



   
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(@kehrenberger)
Profi
Beigetreten: vor 9 Monaten
Beiträge: 289
 

Guter Post von @david, den kannte ich noch garnicht, aber er beschreibt alle wichtigen Details rund um Anmeldung von Solaranlagen und BKW.


Dieser Beitrag wurde modifizierte vor vor 7 Monaten von kehrenberger

   
David Pochstein reagierte
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